1. Gegenstand und Geltungsbereich dieser AGB
1.1. Diese AGB regeln die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen des Anbieters Memtime GmbH, Zeppelinstraße 73, 81669 München, Deutschland (nachfolgend: Diensteanbieter) und des Kunden im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Dienstes, der unter der Internetadresse memtime.com bzw. weiterer Internetadressen des Diensteanbieters im Internet (nachfolgend: Internetseite des Diensteanbieters) zugänglich gemacht wird.
1.2. Es gelten ausschließlich die AGB des Diensteanbieters. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden vom Diensteanbieter nicht anerkannt, es sei denn, dass ihrer Geltung ausdrücklich in Schriftform zugestimmt wurde. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Diensteanbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden seine Leistungen an ihn vorbehaltlos erbringt.
2. Vertragsschluss
2.1. Ein Vertrag kommt - soweit nicht anders ausdrücklich individuell vereinbart - erst mit erfolgreichem Abschluss des Registrierungsvorgangs durch eine Bestätigung des Diensteanbieters gegenüber dem Kunden in Textform (E-Mail) zustande.
2.2. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Abschluss eines Vertrages. Dem Diensteanbieter steht es frei, jedes Angebot eines Kunden zum Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.3. Voraussetzung für die Registrierung ist, dass der Kunde ein Mindestalter von 18 Jahren hat und Unternehmer/Freelancer i.S.d. § 14 BGB ist. Minderjährigen Personen ist eine Anmeldung untersagt. Bei einer juristischen Person muss die Anmeldung durch eine unbeschränkt geschäftsfähige und vertretungsberechtigte natürliche Person erfolgen.
2.4. Der Diensteanbieter kann Testversionen in Form von Testzugängen anbieten. Während des jeweils angegebenen Testzeitraums ist die Nutzung kostenlos. Wenn der Kunde nach Ablauf des Testzeitraums die Dienstleistungen weiter nutzen möchte, ist der Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages erforderlich.
3. Leistungen des Diensteanbieters
3.1. Der Diensteanbieter stellt Kunden verschiedene Dienste und Dienstleistungen im Bereich der Projektzeiterfassung zur Verfügung.
3.2. Inhalt und Umfang der Dienste bestimmen sich nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen, im Übrigen ausschließlich nach den jeweils aktuell auf der Internetseite des Diensteanbieters verfügbaren Funktionalitäten.
3.3. Anspruch auf die Leistung haben nur der jeweilige Kunde und die von ihm bestimmten Anwender. Eine Überlassung des Kundenaccounts an Dritte oder die sonstige Einräumung von Nutzungsmöglichkeiten durch den Kunden an Dritte ist untersagt und berechtigt den Diensteanbieter auch zur außerordentlichen Kündigung.
4. Leistung / Leistungsverzögerung
4.1. Leistungstermine oder -fristen können verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden.
4.2. Verbindlich ist eine Vereinbarung über Leistungszeiten lediglich dann, wenn der Diensteanbieter ausdrücklich und schriftlich erklärt, für eine Überschreitung des vereinbarten Termins/Frist haften zu wollen.
4.3. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die dem Diensteanbieter die Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen -hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung und behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei Lieferanten des Diensteanbieters oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat der Diensteanbieter auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Diensteanbieter, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit aufzuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Sätze 1 und 2 gelten entsprechend bei Leistungsverzögerungen aufgrund nicht rechtzeitig vom Kunden dem Diensteanbieter vor Leistungserbringung zur Verfügung gestellter Unterlagen und Informationen, die aus Sicht des Diensteanbieters zur Leistungserbringung notwendig sind.
4.4. Wenn die Leistungsverzögerung länger als einen Monat andauert, ist der Kunde nach angemessener, erfolgloser Fristsetzung berechtigt, sich hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zu lösen.
4.5. Der Diensteanbieter ist zu Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teilleistung ist für den Kunden nicht von Interesse. Der Diensteanbieter ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus einem Vertrag, einschließlich der Erbringung der Leistung, an einen Dritten zu übertragen.
5. Pflichten des Kunden
5.1. Der Kunde ist verpflichtet, Informationen, die im Rahmen der Nutzung des Dienstes von ihm zu seiner Person oder seinem Unternehmen angegeben werden, wahrheitsgemäß zu machen.
5.2. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung des Dienstes die geltenden Gesetze einzuhalten.
5.3. Der Kunde ist verpflichtet, E-Mails und andere elektronische Nachrichten, die er im Rahmen der Inanspruchnahme des Dienstes vom Diensteanbieter erhält, vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung des Diensteanbieters an Dritte zu übermitteln.
6. Hinweis zum Widerrufsrecht
6.1. Der Diensteanbieter bietet seine Dienstleistungen ausschließlich nur Unternehmern i.S.d. § 14 BGB an.
6.2. Ein Widerrufsrecht besteht nach § 312b BGB nur gegenüber Verbrauchern. Sofern der Kunde nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist und Leistungen des Diensteanbieters nutzt, besteht kein Widerrufsrecht.
7. Dauer des Vertrages
7.1. Das Abonnement beginnt mit Vertragsschluss und läuft auf unbestimmte Zeit.
8. Nutzungsbedingungen
8.1. Der Diensteanbieter räumt dem Kunden für die Dauer des jeweils geschlossenen Vertrages ein zeitlich beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der im Vertrag genannten Software im Rahmen des vertraglich vereinbarten Umfangs ein. Die Bereitstellung der Software erfolgt über eine Internetverbindung. Übergabepunkt für die Leistungen ist der Router-Ausgang des vom Diensteanbieter genutzten Rechenzentrums zum Internet. Wenn und soweit nicht ausdrücklich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlaubt, ist der Kunde zu folgenden Handlungen nicht berechtigt: (a) Übersetzung, Bearbeitung, Arrangement oder sonstige Umarbeitung der Software und zugehörigen Dokumentation, es sei denn dies ist durch anwendbare Rechtsnormen gestattet; (b) Modifikation, Dekompilieren, Nachahmung, sog. Reverse-Engineering oder Erstellung einer abgeleiteten Version der Software oder von Teilen hiervon; (c) Vervielfältigung der Software und Dokumentation, wenn und soweit nicht ausdrücklich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlaubt. (d) Entfernung oder Änderung von Marken, Urheber- oder anderen Schutzrechtsvermerken von der Software und der Dokumentation. Der Kunde ist zudem nicht berechtigt, die Software weiterzuverbreiten, insbesondere nicht an Dritte zu übertragen oder zu vermieten, Dritten dafür Unterlizenzen zu erteilen, sie Dritten weiterzuveräußern oder zu verpfänden.
Der Diensteanbieter stellt dem Kunden online eine Benutzerdokumentation zur Software zur Verfügung. Das Kopieren bzw. Vervielfältigen von überlassener Benutzerdokumentation, einschließlich überlassener Benutzerhandbücher und Referenzmaterialien, durch den Kunden ist nur für den eigenen Gebrauch zulässig.
8.2. Zuwiderhandlung gegen die Nutzungsbedingungen
Bei Zuwiderhandlungen gegen die genannten Nutzungsbedingungen ist der Diensteanbieter berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise fristlos zu kündigen. Der Diensteanbieter behält sich in diesem Fall zusätzlich die Geltendmachung der sich aus der vertragswidrigen Handlung ergebenden Schadensersatzansprüche gegen den Kunden vor.
9. Preise und Zahlungsbedingungen, Sperrung
9.1. Der Diensteanbieter bietet seine Leistungen in verschiedenen kostenpflichtigen Varianten an. Die vereinbarten Preise sind den jeweils aktuell geltenden Preis- und Zahlungsinformationen zu entnehmen.
9.2. Die Bezahlung erfolgt pro Quartal, pro Jahr oder für zwei Jahre, je nachdem welche Vertragslaufzeit angeboten und vom Kunden gewählt wurde, per Kreditkarte. Der Rechnungszeitraum läuft ab dem Datum, an dem der Kunde sich für die kostenpflichtige Version anmeldet, für jeweils ein Quartal, ein Jahr oder zwei Jahre im Voraus.
9.3. Der Anspruch auf Zahlung der jeweiligen Nutzungsentgelte wird mit Zugang der Rechnung sofort nach Rechnungserhalt fällig und wird bis zur Kündigung pro Quartal, pro Jahr oder für 2 Jahre von der Kreditkarte abgebucht oder eingezogen.
9.4. Wenn der Kunde auf eine andere Produktvariante oder Laufzeit wechseln möchte, ist dies jederzeit möglich. Bereits gezahlte Beiträge werden anteilig als Guthaben auf das neue Abonnement angerechnet.
9.5. Eine Rückerstattung der Beiträge bei vorzeitiger Kündigung erfolgt nicht. Bei Kündigung des Vertrags durch den Kunden, kann die Produktversion in vollem Umfang bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit genutzt werden. Erst danach wird das Kundenkonto gelöscht. Bei vorzeitiger Kündigung durch den Diensteanbieter wegen nicht vertragskonformer Nutzung der Dienste kann die Produktversion nicht mehr genutzt werden; Restbeträge werden nicht zurückgezahlt.
9.6. Wenn die Kosten für das Abonnement nicht rechtzeitig von der Kreditkarte abgebucht werden können z.B. wegen mangelnder Kontodeckung, wird der Zugriff der Anwender auf die Software nach 5 Tagen gesperrt. Nach Erhalt der Zahlung wird der Zugriff auf das System wieder freigegeben. Die Kosten hierfür betragen 20,00 € pro zurückgewiesener Abbuchung und werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde muss dann innerhalb von 4 Werktagen den Gesamtbetrag auf die Bankverbindung des Diensteanbieters überweisen.
9.7. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass E-Mail (mittels einer vom Kunden angegebenen E-Mail-Adresse) als Mittel zum Senden von Rechnungen und Zahlungserinnerungen verwendet wird.
9.8. Verlangt der Diensteanbieter zunächst bei Zahlungserinnerungen nur den ursprünglich geschuldeten Hauptbetrag, bedeutet dies nicht, dass der Diensteanbieter auf die Geltendmachung von Verzugszinsen oder eines Verzugsschadens verzichtet.
9.9. Für Änderungen der Preisliste gilt Ziff. 21 der AGB entsprechend.
10. Aufrechnung
10.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber dem Diensteanbieter mit Forderungen aufzurechnen, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte Ansprüche oder vom Diensteanbieter schriftlich anerkannte Ansprüche handelt.
11. Wartungsbedingungen und Service-Level
11.1. Wartungsleistungen im Sinne dieser Wartungsbedingungen sind: (i) Support im Sinne von Punkt 12, und (ii) Wartung im Sinne von Punkt 13, jedoch vorbehaltlich der in Punkt 14 genannten Ausnahmen.
11.2. Das Recht zur Nutzung der Wartungsleistungen durch den Kunden besteht nur an Werktagen, von Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 17:00 Uhr CET.
12. Support
12.1. Support ist das Leisten telefonischer, schriftlicher oder elektronischer Helpdesk-Hilfe bei Fragen des Kunden zur Benutzung und zur Funktion der Software und das Leisten telefonischer, schriftlicher oder - auf gesonderte Vereinbarung - elektronischer (Remote Access) Hilfe bei Störungen der Software. Der Kunde hat nur Anspruch auf die vom Diensteanbieter jeweils angebotene Supportleistung.
12.2. Der Diensteanbieter ist nur dann zum Support verpflichtet, wenn der Kunde dem Diensteanbieter zuvor die im Vertrag genannte Anwendernummer mitteilt.
12.3. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass der Kunde keinen Anspruch auf Support hatte, beispielsweise weil das Problem nicht im Zusammenhang mit einem Fehler in der Software steht, ist der Diensteanbieter berechtigt, dem Kunden die Kosten für den geleisteten Support zu den zu diesem Zeitpunkt jeweils gültigen Beratungspreisen des Diensteanbieters in Rechnung zu stellen.
12.4. Wenn und soweit der Diensteanbieter elektronischen Support leistet, gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen:
(a) Der Kunde gestattet dem Diensteanbieter jederzeit zum Zwecke des Supports den Zugang zu allen seinen Systemkomponenten. Der Diensteanbieter stellt die für die Durchführung von Support-Arbeiten notwendige Remote-Access-Verbindung und damit verbundenen Aufwand kostenlos während der Erbringung des Supports zur Verfügung. Der Kunde kann dem Diensteanbieter gegenüber keinerlei eigene Kosten, die in Zusammenhang mit der Remote-Access-Verbindung und dem Erbringen des Supports stehen, wie z.B. Administratorenkosten, Zeitaufwand etc. geltend machen.
(b) Die dem Diensteanbieter bei der Durchführung der Support-Arbeiten gegebenenfalls entstehenden Telefonkosten trägt der Diensteanbieter.
13. Wartung
13.1. Wartung umfasst:
(a) Das Beseitigen aller Fehler in der Standard-Version der Software nach besten Kräften vom Diensteanbieter. Der Kunde ist verpflichtet, dem Diensteanbieter jeden Fehler sowie alle diagnostischen, konfigurationsbedingten und anderen relevanten Informationen in Bezug auf den Fehler unverzüglich mitzuteilen, damit der Diensteanbieter den Fehler isolieren und nachbilden kann;
(b) Das stetige Anpassen und Aktualisieren der Software auf den technisch aktuellen Stand.
13.2. Der Diensteanbieter muss spätestens nach drei (3) Werktagen, nachdem der Kunde dem Diensteanbieter das Problem eines von ihm gemeldeten Fehlers so ausreichend detailliert beschrieben hat, dass der Diensteanbieter das Problem nachbilden kann, reagieren. Der Diensteanbieter genügt dieser Pflicht durch eine vorläufige Fehleranalyse und/oder das Aufzeigen bereits bekannter Lösungen.
13.3. Der Diensteanbieter wird alle wirtschaftlich angemessenen Schritte unternehmen, um alle Fehler innerhalb von neunzig (90) Werktagen, nachdem der Kunde den Diensteanbieter davon in Kenntnis gesetzt hat, zu beseitigen. Der Diensteanbieter behält sich das Recht vor, für die Beseitigung der Fehler je nach deren Schwere und Bedeutung Prioritäten zu setzen. Der Diensteanbieter ist berechtigt den Fehler endgültig im Rahmen des nächsten Updates der Software zu beseitigen.
13.4. Wenn und soweit der Kunde dem Diensteanbieter einen Fehler gemeldet hat, ist der Kunde, nach vorheriger Aufforderung durch den Diensteanbieter, verpflichtet, die Nutzung der betreffenden Software einzustellen, wenn und soweit dies zur Beseitigung des Fehlers erforderlich ist, um dem Diensteanbieter die Möglichkeit zu geben, den Fehler zu analysieren und zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, den Diensteanbieter in jeder Art und Weise bei der Fehlersuche zu unterstützen.
13.5. Im Übrigen gelten die Regelungen in Punkt 14 entsprechend.
14. Ausnahmen
Wartungsleistungen umfassen nicht:
14.1. Systemkonfigurationen, Hardware und Netzwerke;
14.2. strukturelle Arbeiten, wie das Definieren von Übersichten, das Aufstellen von Importdefinitionen und Anpassung an Software Dritter;
14.3. Support vor Ort;
14.4. die Erweiterung der Funktionalität der Software auf Wunsch des Kunden;
14.5. das Konvertieren von Dateien;
14.6. externe Datenbanken anderer Hersteller als des Diensteanbieters;
14.7. Installation, Konfiguration, Training oder andere in diesen Wartungsbedingungen nicht ausdrücklich beschriebene Leistungen;
14.8. Support für Software anderer Hersteller als des Diensteanbieters.
15. Weiterentwicklungen / Leistungsänderung
15.1. Der Diensteanbieter behält sich im Zuge des technischen Fortschritts und einer Leistungsoptimierung nach Vertragsschluss Weiterentwicklungen und Leistungsänderungen (z.B. durch Verwendung neuerer oder anderer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards) vor.
16. Sachmängelhaftung und Abnahme
16.1. Die Sachmängelhaftung für Leistungen des Diensteanbieters richtet sich, soweit nachfolgend keine abweichende Regelung getroffen ist, nach den gesetzlichen Vorschriften.
16.2. Dem Kunden ist bekannt, dass es sich bei Software um sehr komplexe Produkte handelt, deren Funktionieren von einer Vielzahl von Faktoren abhängig ist, so dass unter Berücksichtigung der einschlägigen technischen Erfahrungen und Untersuchungen eine völlige Fehlerfreiheit der Software nie sichergestellt werden kann. Der Diensteanbieter übernimmt deshalb nur die Gewähr für die technische Brauchbarkeit der Software gemäß der dem Kunden überlassenen Dokumentation. Insbesondere leistet der Diensteanbieter keine Gewähr dafür, dass die Software den betrieblichen Besonderheiten des Kunden entspricht. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich von der Tauglichkeit der bestellten Leistung für seine Anwendungszwecke zu überzeugen.
16.3. Der Diensteanbieter verpflichtet sich die zum Gebrauch überlassene Software für die Dauer des Abonnements in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Diese Verpflichtung bezieht sich nur auf den vertragsgemäßen Zustand der Software zum Zeitpunkt der Feststellung der Betriebsbereitschaft.
16.4. Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch bestehen keine Ansprüche wegen Mängeln der Software. Ebenso sind Ansprüche wegen solcher Mängel ausgeschlossen soweit die Abweichung von der vertragsgemäßen Beschaffenheit auf unsachgemäßer Nutzung oder der Verwendung der Software unter nicht vereinbarten Einsatzbedingungen oder einer nicht vereinbarten Systemumgebung beruhen. Das gleiche gilt für solche Abweichungen, die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die vertraglich nicht vorausgesetzt sind.
16.5. Die verschuldensunabhängige Haftung des Diensteanbieters gemäß § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
16.6. Der Kunde hat etwaige Mängel in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe der für die Mängelerkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich mitzuteilen. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen des Mangels. Der Kunde hat darüber hinaus den Diensteanbieter auch im Übrigen, soweit erforderlich, bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen.
16.7. Die Behebung von Mängeln erfolgt innerhalb der Geschäftszeiten des Diensteanbieters durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur der Software. Hierzu ist dem Diensteanbieter ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung des Kunden kann der Diensteanbieter die Software oder einzelne Komponenten der Software zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Kunde wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.
16.8. Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 S.1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Diensteanbieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Diensteanbieter endgültig verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.
16.9. Die Rechte des Kunden sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne vorherige Zustimmung des Diensteanbieters Änderungen an der Software vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine für den Diensteanbieter unzumutbaren Auswirkungen auf die Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Kunde zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstvornahmerechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
16.10. Soweit keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen ist eine Sachmängelhaftung des Diensteanbieters insbesondere in den folgenden Fällen ausgeschlossen:
(a) Der Kunde hat von einem Dritten Änderungen an der Leistung vornehmen lassen;
(b) Der Kunde missachtet bestimmte, mit der Leistung verbundene, Gebrauchsvorschriften des Diensteanbieters, insbesondere die beiliegenden oder aufgeklebten Installations- und/oder Gebrauchsanleitungen, oder er benutzt verwenderfremdes Zubehör- oder Ersatzteile im Zusammenhang mit Leistungen des Diensteanbieters;
(c) Der Kunde setzt die Leistung nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung bzw. für die gewöhnliche Verwendung ein, installiert diese nicht einwandfrei oder nimmt die Leistung nicht ordnungsgemäß, unter Beachtung des jeweils aktuellen Stands von Wissenschaft und Technik, in Betrieb.
16.11. Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen bleiben unberührt bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Diensteanbieter, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei einer Haftung gemäß Produkthaftungsgesetz.
16.12. Für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gilt ergänzend Punkt 17 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
17. Schadenshöhe
17.1. Unabhängig vom Rechtsgrund, haftet der Diensteanbieter für Schäden, die auf einen Mangel an der Leistung selbst oder auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen sind nur in den nachfolgenden Grenzen:
(a) bei Vorsatz des Diensteanbieters, von gesetzlichen Vertretern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Diensteanbieters unbegrenzt;
(b) bei grober Fahrlässigkeit des Diensteanbieters begrenzt auf den Rechnungswert der Leistung;
(c) bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) durch den Diensteanbieter, des gesetzlichen Vertreters oder sonstigen Erfüllungsgehilfen ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit begrenzt auf den Rechnungswert der Leistung.
17.2. Für Schäden, die auf das Verhalten eines Mitarbeiters oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, haftet der Diensteanbieter nur, wenn diese Personen in Ausübung ihrer Verrichtungen gehandelt haben. Der Diensteanbieter ist auch von dieser Haftung befreit, soweit der Schaden auf Umständen beruht, die er auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (z.B. Streik, höhere Gewalt).
17.3. Darüber hinaus ist eine Haftung des Diensteanbieters, soweit nicht zwingende Rechtsvorschriften entgegenstehen, ausgeschlossen. Der Diensteanbieter haftet insbesondere nicht für Nebenpflichtverletzungen, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Kunden.
17.4. Die Haftungsbegrenzung nach Abs. 17.1 bis Abs. 17.3 gilt nicht für Schäden an Körper, Leben und Gesundheit oder für Haftungsfälle gemäß Produkthaftungsgesetz.
17.5. Für Störungen auf Telekommunikationsverbindungen, für Störungen auf Leitungswegen innerhalb des Internet, bei höherer Gewalt, bei Verschulden Dritter oder des Kunden selbst wird vom Diensteanbieter keine Haftung übernommen. Für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde Passwörter oder Benutzerkennungen an Nichtberechtigte weitergibt, übernimmt der Diensteanbieter ebenfalls keine Haftung.
18. Beendigung des Vertrages
18.1. Der Diensteanbieter kann Testversionen in Form von Testzugängen anbieten. Während des jeweils angegebenen Testzeitraums ist die Nutzung kostenlos. Wenn der Nutzer nach Ablauf des Testzeitraums die Software weiter nutzen möchte, ist der Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages erforderlich.
18.2. Die Kündigung kann unter "memtime.com > Kundenportal > Verwalte Account > Abonnement kündigen" vorgenommen werden. Sofern dies dem Kunden nicht möglich oder zumutbar ist, kann die Kündigung alternativ in Textform per E-Mail gegenüber dem Diensteanbieter erklärt werden. Nach der Kündigung werden keine weiteren Kosten mehr berechnet und Kunden können Memtime bis zum Ende ihres Abrechnungszeitraums (3 Monate/12 Monate/24 Monate) weiter nutzen.
18.3. Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
18.4. Der Diensteanbieter löscht nach Beendigung des Vertrages die Daten des Kunden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine darüber hinaus gehende Aufbewahrung seiner Daten.
19. Datenschutz
19.1. Der Diensteanbieter trägt Sorge dafür, dass personenbezogene Daten von Kunden nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. Der Diensteanbieter wird personenbezogene Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht.
19.2. Um eine revisionssichere Verarbeitung der Daten gewährleisten zu können, wird die Erstellung, Änderung und Löschung von Daten mit Angaben zum Kundennamen und dem Verarbeitungsdatum protokolliert.
19.3. Für den Fall, dass im Rahmen der Nutzung des Dienstes des Dienstanbieters datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen vom Kunden eingeholt werden, wird darauf hingewiesen, dass diese vom Kunden jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden können.
20. Änderungen von Leistungen
20.1. Der Diensteanbieter ist jederzeit berechtigt, seine im Internet bereitgestellten Dienste zu ändern, neue Dienste unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen und die Bereitstellung unentgeltlicher Dienste einzustellen. Ferner kann der Diensteanbieter entgeltliche Dienstleistungen um kostenpflichtige Leistungen erweitern. Der Diensteanbieter wird bei der Änderung von kostenpflichtigen Diensten besonders auf berechtigte Interessen der Kunden Rücksicht nehmen und diese rechtzeitig ankündigen.
21. Änderungen der Geschäftsbedingungen
21.1. Der Diensteanbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern. Über derartige Änderungen wird der Diensteanbieter registrierte Kunden mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Sofern der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen ab Zugang der Mitteilung widerspricht und die Inanspruchnahme der Dienste auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fortsetzt, gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. In der Änderungsmitteilung wird der Diensteanbieter den Kunden auf sein Widerspruchsrecht und auf die Folgen eines Widerspruchs hinweisen. Im Falle des Widerspruchs steht dem Diensteanbieter das Recht zu, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden zum geplanten Inkrafttreten der Änderungen zu beenden.
22. Schlussbestimmungen
22.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen wird.
22.2. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Diensteanbieters darf der Kunde die Rechte und Pflichten aus den mit dem Diensteanbieter bestehenden Verträgen nicht an Dritte übertragen.
22.3. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Verträgen und deren Erfüllung ergeben, ist der Gerichtsstand München.
22.4. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, welche die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit bewusst gewesen wäre.